Datenschutzbeauftragter

Als externe Datenschutzbeauftragte übernehmen wir alle gesetzlich vorgeschriebenenUmsetzung und Optimierung des Ist-Zustands:

  • Erstellung Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Mitarbeiter/innen Schulung
  • Festsetzung Internet und E-Mail Vorgaben
  • Regelung für Datenaufbewahrung
  • Ausführliche Dokumentation der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der verbindlichen aktuellen Fassung für das Unternehmen

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihr Unternehmen.


Interner oder externer Datenschutzbeauftragter?
Jede dieser Optionen hat Vor- und Nachteile, die auf Ihren Betrieb individuell abgestimmt werden sollten. Der interne wie der externe Datenschutzbeauftragte soll dabei – so will es der Gesetzgeber – als von Weisungen auf dem Gebiet des Datenschutzes freie und neutrale Instanz die Wahrung datenschutzrechtlicher Belange im Unternehmen sicherstellen.

Hierbei überwacht er nicht nur die datenschutzrechtlich zulässige Nutzung, Verarbeitung etc. von Kundendaten, sondern nimmt auch Belange des Arbeitnehmerdatenschutzes wahr. Wir beraten Sie insbesondere hinsichtlich der Art und Weise der Beauftragung, der Auswahl und Schulung geeigneter Personen, der Abwägung der arbeitsrechtlichen Sonderstellung eines internen Datenschutzbeauftragten, Haftungsfragen sowie einer möglichst kostengünstigen Lösung für Ihr Unternehmen.

Interner Datenschutzbeauftragter Vorteile:

  • Er kennt das Unternehmen, die Strukturen und Mitarbeiter.
  • Er ist in den Betriebsablauf eingebunden.

Nachteile:

  • Zeitaufwand und Fortbildung gehen zu Lasten der eigentlichen Tätigkeit.
  • Es besteht die Gefahr der „Betriebsblindheit“.
  • Interessenskollisionen sind möglich.
  • Kostenaufwand für regelmäßige Schulung und Weiterbildung (Zeitschriften, Spezial-Literatur, Verbandstätigkeit etc.)

Der Interne Datenschutzbeauftragte ist in seiner Kündigung seit September 2009 ähnlich einem Betriebsratsmitglied gestellt.

Externer Datenschutzbeauftragter Vorteile:

  • Neutrale Stellung und Unabhängigkeit vermeidet Interessenskonflikte.
  • Spezialkenntnisse sind bereits vorhanden, d.h. keine Fortbildungsmaßnahmen.
  • Er besitzt breit gefächerte Kenntnisse (Synergieeffekte aus Mehrfachbestellungen).
  • Haftungsauslagerung

 Nachteile:

  • Er kennt das Unternehmen, die Strukturen und Mitarbeiter zu Anfang nicht.
  • Er ist nicht ohne weiteres in den Betriebsablauf eingebunden.

Kontakt: Tel:. 040 430 74 43 –  E-Mail: info@hanse-datenschutz.de